Grundsteuer-Reform


Die Grundsteuer wird ab 2025 neu berechnet. Statt des bisherigen Einheitswertes gilt für die Festsetzung der Grundsteuer dann der Grundsteuerwert. Dieser ist auf den ersten Hauptfeststellungszeitpunkt am 1. Januar 2022 neu festzustellen. Dafür müssen Sie bis zum 31. Oktober 2022 eine entsprechende Erklärung elektronisch per Elster beim zuständigen Finanzamt einreichen. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Feststellungserklärung zur Ermittlung des Grundsteuerwertes.

Stichtag 1.1.2022

Datum, auf das der Grundsteuerwert festzustellen ist.

Erklärungspflichtig sind Sie insbesondere dann, wenn Sie zum 1. Januar 2022 Eigentümer eines in Deutschland belegenen Grundstücks waren.

Stichtag 31.10.2022

Abgabeschluss der Feststellungserklärung zur Ermittlung Ihres Grundsteuerwerts beim zuständigen Finanzamt.

1. Digitale Ausführung: Sie erfassen Ihre Daten selbstständig im Portal.

Unsere Leistungen:

  • Zugang zur Software/zum Mandantenportal
  • Plausibilitätscheck Ihrer erfassten Angaben
  • Erstellung der Feststellungserklärung Grundsteuer nach dem Bundesmodell (z.B. NRW)
  • elektronische Übermittlung an die Finanzverwaltung
  • Berechnung des Grundsteuerwertes

2. Analoge Ausführung: Sie liefern Ihre Daten per Mail, Fax oder Brief.

Unsere Leistungen:

  • Erfassung und Digitalisierung Ihrer Angaben im Mandantenportal
  • Zugang zur Software/zum Mandantenportal
  • Plausibilitätscheck Ihrer erfassten Angaben
  • Erstellung der Feststellungserklärung Grundsteuer nach dem Bundesmodell (z.B. NRW)
  • elektronische Übermittlung an die Finanzverwaltung
  • Berechnung des Grundsteuerwertes

Unsere Honorare:

Honorar brutto
Grundhonorare für digitale/analoge Ausführung
Unbebaute Grundstücke bis zu einem Grundsteuerwert von EUR 250.000 EUR 275
Unbebaute Grundstücke bis zu einem Grundsteuerwert von EUR 500.000 EUR 400
Wohnungen und Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus bis zu einem Grundsteuerwert von EUR 400.000 EUR 400
Wohnungen und Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus bis zu einem Grundsteuerwert von EUR 600.000 EUR 500
Wohnungen und Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus bis zu einem Grundsteuerwert von EUR 800.000 EUR 600
Mietwohngrundstücke mit bis zu 5 Wohnungen EUR 600
Je weitere Wohnung EUR 60
Zusatzhonorare für analoge Ausführung
Erfassung und Digitalisierung Ihrer Daten für unbebaute Grundstücke pauschal EUR 50
Erfassung und Digitalisierung Ihrer Daten für Wohnungen und Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus pauschal EUR 80
Erfassung und Digitalisierung Ihrer Daten für Mehrfamilienhäuser nach Zeitaufwand

Zusätzliche Fragen/Nacharbeiten während des gesamten Erfassungs- und Erstellungsprozesses berechnen wir wie folgt:

Honorar brutto
Mitarbeiter nach Stundensatz EUR 96
Steuerberater nach Stundensatz EUR 145
Bescheidprüfung pauschal EUR 60
Etwaige Gebühren für zusätzliche Hilfestellungen, wie die Besorgung von Unterlagen (z.B. Grundbuchauszug) nach Zeitaufwand und Auslagenersatz
Gebühren für gemischt genutzte Grundstücke, Geschäftsgrundstücke und sonstige Grundstücke nach individueller Vereinbarung
Gebühr für den administrativen Mehraufwand für Neumandate, je Mandant (nicht je Grundstückseinheit) EUR 145

Vergleichsbeispiel:

Nach dem neuen § 24 StBVV ergäbe sich bei einem Grundsteuerwert von EUR 500.000 eine mittlere Gebühr (5/20) von EUR 762,75 und eine Höchstgebühr von EUR 1.372,95.

Grundsteuer-Support

Sie suchen einen Steuerberater, der Sie bei der Feststellung Ihres Grundsteuerwerts und allen Formalitäten unterstützt? Rufen Sie uns an unter 02841 1255 oder schreiben Sie uns.